Tiroler Zukunftsstiftung
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Teilnahmebedingungen

Das Land Tirol sucht die besten Geschäftsideen. Deshalb startet die Tiroler Zukunftsstiftung als Standortagentur des Landes gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Tirol und dem Gründungszentrum CAST die 120 Sekunden Chance. Ziel dieser Initiative ist, möglichst viele Geschäftsideen zu finden und diese einer ersten Einschätzung zu unterziehen.

Sämtliche Bezeichnungen in den nachstehenden Teilnahmebedingungen sind in geschlechtsneutraler Form gehalten und beziehen sowohl weibliche als auch männliche Personen mit ein.

1. 120 Sekunden Chance

Mit der 120 Sekunden Chance bietet das Land Tirol allen Teilnehmern die Möglichkeit, die eigene Geschäftsidee in zwei Minuten mündlich vor einer aus drei Personen bestehenden, fachkundigen Jury zu präsentieren. Diese entscheidet mittels Mehrheitsvotum ab Beginn der Präsentation jederzeit mit einem "Ja" bzw. "Nein" über das Weiterkommen bzw. Ausscheiden des Kandidaten.
Die besten zehn Geschäftsideen werden prämiert, die Teilnehmer erhalten hochwertige Sachpreise.

Die Teilnehmer müssen ihre Idee in kürzester Zeit (120 Sekunden) umfassend, verständlich und genau formuliert präsentieren. Ein direktes Feedback der Jury zeigt anschließend Verbesserungsmöglichkeiten für die Idee, die Präsentation und/oder die Umsetzungsmöglichkeit auf.

2. Teilnahmeberechtigung

  • Die 120 Sekunden Chance wendet sich an volljährige Personen, welche in Tirol einen Wohnsitz haben bzw. eventuell ein Unternehmen in Tirol gründen möchten. Jüngere Personen sind nur mit schriftlicher Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten teilnahmeberechtigt.
  • Es dürfen nur Ideen für ein verwertbares Geschäftsmodell vorgestellt werden (= mit einem konkreten Produkt oder einer Dienstleistung kann Geld verdient werden). Ideen aus dem non-profit Bereich mit klarem Mehrwert für eine bestimmte Zielgruppe sind ebenfalls zugelassen.
  • Der Einsatz von elektronischen Präsentationsmedien (z. B.: Power Point) ist nicht zulässig. Jedoch können etwaige Produktmuster, Anschauungsmaterial oder Modelle gezeigt werden, sofern dies aufgrund der Größe und Beschaffenheit der jeweiligen Objekte möglich ist.

Die Veranstalter behalten sich den Ausschluss von Personen vor, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen bzw. die Zeitvorgaben während der Präsentation nicht einhalten.

3. Beurteilungskriterien

Kriterien für die Runde 1

  • Verständlichkeit der Idee
  • Umsetzbarkeit
  • trifft Kundenbedürfnis
  • Innovationsgehalt

Kriterien für die Runde 2

  • Verständlichkeit der Idee
  • Umsetzbarkeit
  • trifft Kundenbedürfnis
  • Innovationsgehalt
  • Jury würde das Projekt finanzieren


4. Teilnahmebeginn und -ende:

Die 120 Sekunden Chance wird in zwei Runden abgehalten.

Runde 1 (Bezirksveranstaltung) läuft an vier Terminen in den Bezirken Innsbruck, Kufstein, Landeck und Lienz ab. Die Wahl des jeweiligen Ortes obliegt den Teilnehmern, pro Idee ist nur eine Teilnahme möglich. Die Sieger der Runde 1 steigen in die nächste Runde auf.

Runde 2 (das Finale) findet in Innsbruck statt.
Hier nehmen nur noch die besten Teilnehmer der Runde 1 teil.

120 Sekunden Chance - Termine für Runde 1

       

Landeck

19.10.2009

18 - 21 Uhr

Innovationszentrum Lantech,
Bruggfeldstraße 5, 6500 Landeck

Kufstein

21.10.2009

18 - 21 Uhr

Innovationszentrum Innotech Management GmbH, Salurnerstraße 22, 6330 Kufstein

Innsbruck

22.10.2009

18 - 21 Uhr

Altes Landhaus, Parissaal, 1. Stock,
6020 Innsbruck

Lienz

30.10.2009

18 - 21 Uhr

Wirtschaftskammer Lienz,
Amlacherstraße 10, 9900 Lienz

Anmeldeschluss:
Landeck 16.10.2009
Kufstein 19.10.2009
Innsbruck 20.10.2009
Lienz 28.10.2009

120 Sekunden Chance - Termine für Runde 2

Finale in Innsbruck

05.11.2009

15 - 18 Uhr

Präsentation der Sieger aus Runde 1 in 2 x 120 Sekunden

19 - 21 Uhr

Prämierung
Villa Blanka Weiherburggasse 31, 6020 Innsbruck

5. Ablauf:

Die Anmeldung ist elektronisch über die Website www.120sekunden.at möglich.

Die Präsentationen der Teilnehmer sowie das Juryfeedback werden gefilmt und in gekürzter Form als Podcast im Internet veröffentlicht. Zusätzlich wird dieser Podcast den Partnern Wirtschaftskammer Tirol und Gründungszentrum CAST zur Verfügung gestellt.
Eine bei der 120 Sekunden Chance präsentierte Idee kann also nicht geheim gehalten werden!
Aber Ihre Präsentation kann andere dazu inspirieren, sich selbst an die Umsetzung der eigenen Idee zu wagen. Die Präsentation soll keine technischen Details oder konkreten Resultate enthalten, sondern vielmehr den wirtschaftlichen Lösungsweg für ein interessantes Problem aufzeigen.

In Runde 1 bewerten die Juroren mehrheitlich, ob die vorgestellte Idee positiv oder negativ gesehen wird. Jede Idee erhält direkt nach der Präsentation ein kurzes mündliches Feedback.

Die besten positiv bewerteten Ideen der Runde 1 können im Finale in Runde 2 nochmals präsentiert werden. Diesmal steht den Teilnehmern 2 x 120 Sekunden (= vier Minuten) Präsentationszeit zur Verfügung. Auch hier erhält jede Idee ein kurzes mündliches Feedback direkt nach der Präsentation. Die Top Ten der Runde 2 werden prämiert und haben Gelegenheit auf ein ausführliches Feedback-Gespräch zur Weiterentwicklung, Verfeinerung und Umsetzung ihres Projekts.

Aus der Teilnahme an der 120 Sekunden Chance und aus der Vorbereitung und Präsentation der Idee entsteht dem Teilnehmer kein wie immer gearteter Anspruch, insbesondere kein Honorar- oder Aufwandsersatzanspruch gegen die Veranstalter der 120 Sekunden Chance.

6. Prämierung:

Die Prämierung erfolgt am Ende der Runde 2. Die genauen Sachpreise werden mindestens zwei Wochen vor der Prämierung bekannt gegeben. Sollte ein prämierter Teilnehmer nach offizieller Bekanntgabe (Nennung des Teilnehmers auf der Prämierungsfeier) und nach einmaliger schriftlicher Aufforderung und Nachfristsetzung von 4 Wochen seinen Gewinn nicht abholen, so erlischt der Anspruch des Teilnehmers auf den Gewinn und dieser gilt als verfallen.

Sollte der Teilnehmer die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllen und dies war zum Zeitpunkt der Prämierung den Veranstaltern der 120 Sekunden Chance nicht bekannt, so verpflichtet sich der Teilnehmer, diesen etwaige Preise zurück zu erstatten. Etwaige weitere Ansprüche der Veranstalter der 120 Sekunden Chance gegenüber dem zu Unrecht prämierten Teilnehmer bleiben hiervon unberührt.

7. Schlussbestimmungen:

Die Veranstalter der 120 Sekunden Chance behalten sich Folgendes vor:

  • Über die Prämierung der präsentierten Ideen wird nach freier Beurteilung der Veranstalter entschieden, wobei diese Entscheidung keiner Begründung bedarf
  • Die Entscheidung der Jury ist zwingend und bindend, eine Einspruchmöglichkeit ist nicht vorgesehen.
  • Gegebenenfalls wird keine der vorgestellten Ideen prämiert.
  • Die vorgestellten Ideen werden während der Präsentation gefilmt und im Internet als Podcast zur Verfügung gestellt. Der Kandidat erteilt die Zustimmung zur Veröffentlichung seines Namens und des im Rahmen des Wettbewerbes entstandenen Video-, Ton- und Bildmaterials.
  • Die Veranstalter übernehmen keine Haftung, wenn Teilnehmer die Rechte Dritter verletzen.
  • Der Wettbewerb kann jederzeit ohne Angabe von Gründen abgebrochen werden.

Für Aufwendungen der Teilnehmer im Rahmen der 120 Sekunden Chance leisten die Veranstalter keinen Kostenersatz.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Hinsichtlich der Richtigkeit der Aussagen von Juroren und anderer am Wettbewerb mitwirkender Personen wird keine Haftung übernommen.

WKO
CAST
Tiroler Tageszeitung
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Land Tirol